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Aufgaben

Die Vollversammlung ist das höchste Organ des KJR. Sie tritt in der Regel zweimal jährlich zusammen.

Mitglieder der Vollversammlung sind derzeit 122 stimmberechtigte Delegierte aus den 62 Mitgliedsorganisationen und der offenen Jugendarbeit.

Beratend nehmen an der Vollversammlung die Mitglieder des KJR-Vorstands, die/der Geschäftsführer*in, zwei Schülersprecher*innen, fünf Vertreter*innen des Stadtrats, der Sozialreferent, die Leitung des Jugendamts, des Amts für Kultur und Freizeit und des SportService teil.

Die Vollversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Kreisjugendrings, trifft Entscheidungen zur Aufnahme von Jugendorganisationen in den KJR, wählt den Vorstand und die Rechnungsprüfer, nimmt den Arbeitsbericht des Vorstandes und die Jahresrechnung entgegen und beschließt die Jahresplanung und den Haushaltsplan des KJR.