Suche

Leichte Sprache

aus

#aufkreuzen 2021 - Informationen zur Bundestagswahl

Der Kreisjugendring Nürnberg-Stadt möchte möglichst viele Jung- und Erstwähler*innen motivieren, sich mit der anstehenden Bundestagswahl auseinanderzusetzen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und demokratisch wählen zu gehen.

Neben einer Plakatkampagne und der Durchführung von U18 Wahlen werden wir auf

regelmäßige Informationen rund um die Wahl geben, z.B.:

Am 26. September findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitglieder des Bundestages heißen Abgeordnete und diese werden bei der Bundestagswahl direkt von den Bürger*innen für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt.

Die Abgeordneten des Bundestages wählen dann auf Vorschlag des/der Bundespräsident*in den oder die Bundeskanzler*in.

Bei der Bundestagswahl hat jede*r Wähler*in zwei Stimmen.

Mit der Erststimme wählst Du den oder die Direktkandidat*in:

  • ganz Deutschland ist in 299 Wahlkreise eingeteilt
  • pro Wahlkreis gibt es mehrere Direktkandidat*innen, die je eine Partei vertreten
  • der oder die Direktkandidat*in eines Wahlkreises mit den meisten Stimmen kommt als Abgeordnete*r direkt in den Bundestag

Mit Deiner Zweitstimme entscheidest Du, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag bekommt - mit der Zweitstimme wählst Du also keine*n bestimmte*n Kandidat*in, sondern die Partei:

  • die Zweitstimme entscheidet letztendlich, wie die 598 Sitze im Bundestag unter den Parteien aufgeteilt werden (Mehrheitsverhältnisse)
  • die Sitze im Bundestag werden zuerst mit den Kandidat*innen besetzt, die ihren Wahlkreis mit den meisten Erststimmen gewonnen haben (=299)
  • danach werden die restlichen Sitze besetzt und zwar entsprechend des Prozentanteils der Zweitstimmen aus den Kandidat*innen-Listen, die die Parteien für die Bundestagswahl aufgestellt haben
  • vereinfacht gesagt: gewinnt eine Partei 30% der Zweitstimmen, bekommt sie mindestens 30% der Sitze im Bundestag
  • AUSNAHME: Zweitstimmen zählen jedoch nur, wenn Parteien mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen oder drei Wahlkreise gewonnen haben. Wenn nicht, verfallen die Zweitstimmen.

Am 26.9. darf wählen, wer

  • mindestens 18 Jahre alt ist
  • die deutsche Staatsangehörigkeit hat
  • mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in Deutschland hat

Neu seit 2019 ist, dass auch alle Menschen mit einer Behinderung wählen dürfen.
Bis 2019 durften nämlich bestimmte Gruppen nicht wählen: z. B. Menschen, die in allen Angelegenheiten eine Betreuung haben oder Menschen, die als schuldunfähig eingestuft und nach einer Straftat in einem psychiatrischen Krankenhaus sind.

Schaut doch mal auf unseren Seiten vorbei – wir freuen uns über ein LIKE √