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Die Landtagswahl – ein Überblick


WAHLBENACHRICHTIGUNG

Spätestens 3 Wochen vor der Landtags-/ Bezirkstagswahl bekommst Du per Post eine Wahlbenachrichtigung geschickt.
Darauf steht, wann und wo Du wählen kannst.

Wählen im Wahllokal

  • Am 8. Oktober gehst Du ins Wahllokal und nimmst deine Wahlbenachrichtigung sowie Deinen Personalausweis/Reisepass mit. Diese beiden Dokumente zeigst Du den WahIhelfer*innen.
  • Danach bekommst Du Deinen Stimmzettel, gehst in die Wahlkabine und machst Deine beiden Kreuze (Erst- und Zweitstimme).
  • Getan?! Stimmzettel falten, die Wahlkabine verlassen und den Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
  • Nicht schwer, tut nicht weh ... hat aber eine große Wirkung - denn jede Stimme zählt!

Du bist an dem Tag der Wahl nicht da
... z. B. weil Du im Urlaub bist, einen wichtigen Termin hast o.ä.?
Kein Problem - für diesen Fall gibt es die BRIEFWAHL.

Die Briefwahl ermöglicht Dir, vor dem eigentlichen Wahltag zu wählen - entweder per Post oder im Wahlamt.
Hierfür musst Du die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an die Wahlbehörde schicken (Du kannst die Briefwahl auch online beantragen).
Die Wahlbehörde schickt Dir dann die Unterlagen zur Wahl per Post:

  • Wahlanleitung
  • Stimmzettel
  • blauer Briefumschlag ohne Adresse
  • roter Briefumschlag mit Adresse der Wahlbehörde
  • einen Wahlschein

Deine zwei Kreuze machst Du auf dem Stimmzettel und steckst diesen in den blauen Briefumschlag.
Dann unterschreibst Du den Wahlschein (damit bestätigst Du, dass Du selbst gewählt hast).
Danach den blauen Umschlag und den Wahlschein in den roten Umschlag stecken.
Und dann geht es ab zur Post oder zum Briefkasten -Du brauchst keine Briefmarke, die Briefwahl ist kostenlos.
WICHTIG: Wahlbrief spätestens drei Tage vor der Wahl abschicken!

ERSTSTIMME? ZWEITSTIMME? Gibt es da einen Unterschied?

Mit Deiner Erststimme wählst Du die/den Direktkandidat*in, die/der in Deinem Stimmkreis zur Wahl steht.

  • In Nürnberg gibt es vier Stimmkreise: Nord, Süd, West und Ost.
  • Je nach Stimmkreis, in dem Du wohnst, steht je ein*e Direktkandidat*innen der verschiedenen Parteien zur Wahl.
  • Die oder der Direktkandidat*in mit den meisten Stimmen in einem Stimmkreis ist direkt als Abgeordnete*r gewählt und zieht in den Landtag ein.

Mit deiner Zweitstimme wählst Du eine Partei. Hierbei hast du die Möglichkeit,
entweder eine Partei als solche zu wählen, oder aber eine*n Kandidat*in.
89 Abgeordnete werden über die Zweitstimme gewählt. Anders als bei der Bundestagswahl kann mit der Zweitstimme die Reihenfolge der Kandidat*innen auf den Parteilisten geändert werden. Ein*e Spitzenkandidat*in muss also nicht zwangsläufig an erster Stelle bleiben.

  • Jede Partei stellt für jeden der sieben Regierungsbezirke (Wahlkreise) Listen mit ihren Kandidat*innen auf (Wahlzettel B).
  • Es gilt: „Name vor Partei'': Du kannst Deine Stimme also einer/einem konkreten Kandidat*in geben. Oder Du kannst die Wahlkreisliste der Parteien ankreuzen - dann wird Deine Stimme der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet, ohne die Reihenfolge auf der Liste zu verändern.

 

Noch einmal kurz zusammengefasst:

  • Die Wahlkreise sind identisch mit den sieben bayerischen Bezirken und untergliedern sich in eine unterschiedliche Anzahl von Stimmkreisen.
  • Neben den Direktmandaten sind ebenso die Listenmandate wichtig.
  • Für die endgültige Sitzverteilung werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Gesamtstimmen werden dann nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Mandate für die einzelnen Parteien umgerechnet.
  • Nun kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr im gesamten Verhältnis zustehen würden. Daher gibt es Ausgleichsmandate für die anderen Parteien, bis das Gesamtergebnis wieder stimmt.

Du möchtest weitere Informationen?
Z. B. zu den Direktkandidat*innen, zu den Parteiprogrammen oder zu unseren Aktionen zur anstehenden Wahl?

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